Allgemeine Geschäftsbedingungen

Technische Anlagen und Serviceleistungen

§1 Vertragsabschluss

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Technik- & Serviceleistungen) sind Grundlage und Bestandteil jeglicher vertraglichen Vereinbarung mit der PLAY HIGH Band GbR (im Folgenden PLAY HIGH genannt).
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich sind die im Angebot formulierten und per Auftragsbestätigung seitens PLAY HIGH fixierten Vereinbarungen. Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Vertragspartner die Bedingungen an. Der unterzeichnende Veranstalter haftet auch persönlich für das Einhalten des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine Beauftragung, dass er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

§2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermittlung und Bereitstellung technischer Anlagen wie Ton- und Lichttechnik und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, welche für die Ausführung künstlerischer Musikveranstaltungen benötigt werden. Die technischen Anlagen sowie Leistungen für bspw. Auf- und Abbau sowie Inbetriebnahme und Betreuung werden dabei von durch PLAY HIGH beauftragte Subunternehmen bereitgestellt und erbracht.

§3 Ansprechpartner am Veranstaltungstag

Am Veranstaltungstag ist eine vom Veranstalter im Vorfeld benannte und entscheidungsbefugte Person rechtzeitig vor Ort. Diese Person muss Zugang zu allen relevanten Bereichen haben.

§4 Auf- und Abbau der technischen Anlagen

Auf- und Abbauzeiten der technischen Anlagen sind je nach Veranstaltungsgröße im Vorfeld abzustimmen.
Der Vertragspartner ermöglicht vor und nach der Veranstaltung ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort und die Möglichkeit der Anfahrt mit PKW/Anhänger, Transporter oder LKW bis direkt an bzw. möglichst nahe an die Bühne. Der Veranstalter stellt Parkplätze in ausreichender Zahl und Form in direkter Nähe bereit.

§5 Versicherung

Der Vertragspartner bestätigt eine ausreichende Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung der technischen Anlagen abzuschließen.

§6 Sicherung / Überwachung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis längstens 48 Stunden nach Veranstaltungsende gegen Verlust und Beschädigung zu sichern bzw. zu überwachen. Danach haftet er nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§7 Haftung

Der Auftraggeber ist für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Auftraggeber. Im Falle eines Totalschadens hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Auftraggeber haftet für Diebstähle der technischen Anlagen, solange sie sich in seinem Besitz befinden.

§8 Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden 30% des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so werden 75%, bei weniger als zwei Wochen 90% und bei weniger als einer Woche 100% des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Auftragnehmer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§9 Zahlungsbedingungen

PLAY HIGH ist berechtigt nach Vertragsschluss eine Anzahlung zu verlangen, sofern diese von durch PLAY HIGH beauftragte Subunternehmen eingefordert wird.

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt direkt nach Veranstaltungsende per Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen i.H.v. 5% (Endverbraucher) bzw. 8% (Kaufleute) über Basiszins berechnet.

§10 Datennutzung zu Werbezwecken

Informationen zu Veranstaltungen werden zu werblichen Zwecken genutzt. Zu den verwendeten Informationen zählen nur die auch anderweitig öffentlich zugänglichen, werbewirksamen Informationen wie bspw. Veranstaltungsname, -texte, -ort, -datum, sowie etwaige (Firmen-)Logos. Personenbezogene Daten sind hiervon ausgenommen und zählen nicht zu den verwendeten Informationen. Die Informationen werden auf den Internetseiten von PLAY HIGH, z.B. im Bereich Termine und/oder Referenzen, in eigenen Werbebroschüren wie Pressemappen o.ä. und auf den Internetauftritten der Band bei facebook, twitter, instagram, youtube etc. genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, dieser Datennutzung schriftlich zu widersprechen.

§11 Rechtswahl

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Gültigkeit halber der Schriftform. Die Rechtsbeziehung dieses Vertrages unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Oktober 2023